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Ich klage an (1941) |
| Genre: |
Drama |
| Herstellung: |
Deutschland 1941 |
| Fassung: |
s/w |
| Regie: |
Wolfgang Liebeneiner |
| Produktion: |
TOBIS Film, |
| Drehbuch: |
Eberhard Frowein, Harald Bratt nach Motiven des Romans "Sendung und Gewissen" von Helmuth Unger und einer Idee von Harald Bratt |
| Kamera: |
Friedl Behn-Grund, Franz von Klepacki |
| Musik: |
Norbert Schultze |
| Schnitt: |
x |
| Länge: |
3 407 m |
| Filmdauer: |
124 Minuten |
| Uraufführung: |
28.08.1941 - f |
| Freigabe ab: |
18 Jahre - zum damaligen Zeitpunkt: Prädikat: Künstlerisch besonders wertvoll, volksbildend |
| Darsteller: |
Heidemarie Hatheyer (Hanna Heyt), Paul Hartmann (Professor Heyt), Mathias Wieman (Dr. Lang), Christian Kayßler, Harald Paulsen (Eduard Stretter), Erich Ponto, Albert Florath, Margarete Haagen, Charlotte Thiele, Hans Nielsen, Werner Pledath, Otto Graf, Franz Schafheitlin, Franz Weber, Bernhard Goetzke, Karin Evans, Just Scheu, W.P. Krüger, Ernst Sattler, Hellmut Bergmann, Karl Haubenreißer, Curt Lucas, Hansi Arnstaedt, Leopold von Ledebur, Walter Janssen, Karl Dannemann, Ilse Fürstenberg, Wolfgang Osterholz, Harry Hardt, Hintz Fabricius, Willi Rose, Helmuth Kollek, Werner Siegert, Hans Ulrich Bach, Ernst Legal, Gertrud Roloff, Eva Blut, Carla Werner, Barbara Clemen, Roswitha Koennecke, Paul Rehkopf, Karl Mikulski |
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Ein Spielfilm über das moralisch-juristische Problemfeld von Tötung auf Verlangen. Die gedankliche Nähe zur "Vernichtung unwerten Lebens" ist offensichtlich, wird im Film aber nicht thematisiert. |
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Professor Dr. Thomas Heyt (Paul Hartmann), dessen junge Frau Hanna (Heidemarie Hatheyer) an multipler Sklerose erkrankt, sucht in seinem pathologischen Forschungsinstitut erfolglos nach dem Erreger der Krankheit. Als sich Hannas Leiden rasch und qualvoll, ohne jede Aussicht auf Heilung, verschlimmert und sie zu sterben wünscht, verabreicht er ihr die erlösenden Arsentropfen. Der befreundete Hausarzt (Mathias Wieman), der eine Tötung auf Verlangen zunächst verwarf, befürwortet den "Gnadentod" nachträglich: überzeugt hat ihn das Schicksal eines an Gehirnhautentzündung erkrankten und von ihm behandelten Kleinkindes, das inzwischen blind, taub und "ganz idiotisch" ist. Heydt wird wegen Tötung seiner Frau angeklagt. Sein Schlusswort vor Gericht steigert sich zur flammenden Anklage gegen § 216 des Strafgesetzbuches, in der er die Vollstrecker überwundener Anschauungen und überholter Gesetze anklagt. Daneben werden von den Geschworenen auch andere Beispiele angeführt, bei denen Tötung im Falle unheilbarer Krankheit human erscheint. |
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Der Propagandafilm des Dritten Reichs zur Euthanasiefrage. Der dramaturgisch geschickt aufgebaute, und sehr suggestiv inszenierte Agitationsfilm diente den NS-Behörden zur Rechtfertigung ihrer systematischen Vernichtung von Geisteskranken sowie zur psychologischen Vorbereitung eines "Sterbehilfegesetzes". |
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Das Schlagwort vom ‘Lebensunwerten Leben’ deckt im Dritten Reich Unmenschlichkeiten, die von der Euthanasie bis zum rassisch motivierten Völkermord reichen. In
diesem Film, der im Auftrage von Staat und Partei geschaffen
wurde, dreht sich die Haupthandlung ‘nur’ um die ‘Tötung
auf Verlangen’, deren Problematik aber erheblich ausgeweitet
wird. |
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Aus dem Jahre 1935 ist eine Äußerung Hitlers zum Reichsärzteführer Wagner über die von ihm geplante "Euthanasie" belegt [1][3]. Hitler sprach damit etwas an, was von der NS-Propaganda sehr bald der Öffentlichkeit Schritt für Schritt vermittelt wurde: 1936 veröffentlichte zum Beispiel der Augenarzt Hellmuth Unger (übrigens Pressechef Wagners) seinen Roman "Sendung und Gewissen", der für die "Sterbehilfe" eintrat. Dieser Roman wurde dann später unter der Regie Wolfgang Liebeneiners verfilmt. [2][3] |
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(teilweise aus: Lexikon des internationalen Films / Peter Malina: Ihre Grenzen .. / Movies Trier ) |
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Film im Verleih: |
nicht bekannt - ehemals Transit Film |
| Als Leihvideo: | nicht bekannt |
| Als Kaufvideo: | nicht bekannt |
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[1] |
Klee, "Euthanasie" im NS-Staat, 52 |
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[2] |
Details bei Karl Heinz Roth, Filmpropaganda für die Vernichtung der Geisteskranken und Behinderten im "Dritten Reich". In: Reform und Gewissen. "Euthanasie" im Dienst des Fortschritts. Berlin, 1985 (Beiträge zur nationalsozialistischen Gesundheits- und Sozialpolitik. 2), 125-193. |
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[3] |
[1] + [2] zu finden bei Malina: Grundsätzliches zu den Lebensrechten dort unter [62] +[63] http://bidok.uibk.ac.at/texte/malina-recht.html - Erschienen in: TAFIE (Hrsg.): *Pädagogik und Therapie ohne Aussonderung . 5. Gesamtösterreichisches Symposium 1989, S. 131 - 164 Peter Malina "Ihre Grenzen sind unsere Grenzen.." Die Vordenker des ... |
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[4] |
aus: Text zu einem "Filmseminar: Berüchtigte NS-Filme 1933-1945" - Oktober 1999 http://movies.trier-web.de/preview/991026a.htm |
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